Per 1. Juli 2012 wurden die Beiträge (KVG, Grundversicherung) für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wieder eingeführt. Die Kassen vergüten gemäss Verordnung pro Jahr maximal CHF 180 an Brillengläser und Kontaktlinsen (nicht an Brillenfassungen).
Seit dem 1. Januar 2011 leistet die Krankenkassen-Grundversicherung keine Beiträge mehr an Brillengläser und Kontaktlinsen. So lautet die Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter Kapitel 25 Sehhilfen.
Wer über eine Zusatzversicherung verfügt, ist von der Kürzung nicht betroffen.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in den Genuss eines Beitrages kommen.