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Lernfahrausweis
Krankenkasse
Hilfsprojekt
Krankenkasse

Seit dem 1. Januar 2011 leistet die Krankenkassen-Grundversicherung keine
 
Beiträge mehr an Brillengläser und Kontaktlinsen. So lautet die
Verordnung

des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen

Krankenpflegeversicherung unter Kapitel 25 Sehhilfen.

Wer über eine Zusatzversicherung verfügt, ist von der Kürzung nicht betroffen.

Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in den Genuss

eines Beitrages kommen.