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Seit dem 1. Januar 2011 leistet die Krankenkassen-Grundversicherung keine Beiträge mehr an Brillengläser und Kontaktlinsen. So lautet die Verordnung
des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung unter Kapitel 25 Sehhilfen.
Wer über eine Zusatzversicherung verfügt, ist von der Kürzung nicht betroffen.
Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in den Genuss
eines Beitrages kommen.
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